Im Grundgesetz verankerte Rechte, die sich auf Achtung und Entfaltung der Persönlichkeit beziehen, z.B. das Namensrecht, Recht am eigenen Bild und das Urheberrecht. Es wird unterschieden zwischen drei geschützten Persönlichkeitssphären: der Individualsphäre (öffentliches und berufliches Wirken), der Privatsphäre (private Lebensgestaltung) und der Intimsphäre (z.B. Tagebücher).